Der Verbraucher Tipp

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Als Privatperson ist man fast täglich auch als Verbraucher unterwegs und schließt zahlreiche Verträge ab, sei es ein Mobilfunkvertrag, der Kauf von Elektrogeräten, Kleidung oder auch nur der einfache Gang in den Supermarkt. Bei einer solchen Vielzahl von Verträgen, die man in seinem Leben abschließt, muss man natürlich auch immer davor gewarnt sein, nichts zu unterschreiben, was zum eigenen Nachteil ist. Leider kommt es aber sehr oft vor, dass Verträge von Verbrauchern nicht mehr vollständig gelesen werden. Dies kann entweder zu Missverständnissen über die Vertragsbedingungen führen, teilweise sogar dazu, dass Verträge mit Klauseln unterschrieben werden, von denen der Verbraucher vorher gar nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Manchmal kann dies sicher auch auf ein Versehen zurückgeführt werden, oft spekulieren Unternehmen aber auch bewusst darauf, dass ihre Verträge von den Verbrauchern nicht komplett gelesen werden. Die Klauseln der Verträge, die zum Nachteil der Verbraucher ausgestaltet sind, werden in den Verträgen oft klein gedruckt und nicht besonders gekennzeichnet, sodass man sie beim Durchlesen des Vertrags leicht überliest und sie nicht besonders beachtet. Wenn es dann zu Streitigkeiten kommt, beruft sich das Unternehmen natürlich darauf, dass die Klausel Bestandteil des Vertrags war und vom Verbraucher unterzeichnet wurde.

Wer kann bei Streitigkeiten helfen?

Bei rechtlichen Streitigkeiten denkt natürlich fast jeder sofort daran, einen Anwalt zu kontaktieren und zu klagen. Das sollte allerdings erst der letzte Schritt sein. Vorher gibt es verschiedene Möglichkeiten, einen Konflikt zu klären. Das gilt natürlich nicht nur für versteckte Klauseln in Verträgen, das gilt auch für andere Streitigkeiten, beispielsweise unberechtigt hohe Rechnungen, ungewollt abgeschlossene Abonnements im Internet, Streitigkeiten mit dem Vermieter und alle sonstigen Streitigkeiten, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern auftreten können. Abgesehen von einem Rechtsanwalt gibt es zahlreiche Stellen, an die sich Verbraucher wenden können, wenn sie Probleme haben. Der Gang zum Rechtsanwalt sollte nur das letzte Mittel sein, denn ein Prozess kann oft langwierig sein, zudem kann es dauern, bis ein Prozess überhaupt zustande kommt. Verbraucherzentralen sind speziell für solche Fälle eingerichtet, bei denen sich Verbraucher gegen Unternehmen zur Wehr setzen möchten, diesen Weg aber nicht alleine gehen wollen. Dabei gibt es die offiziellen Verbraucherzentralen, aber auch zahlreiche verschiedene private Verbraucherschutzorganisationen, die bei Problemen helfen können.

Verbraucherzentralen der Bundesländer

Alle deutschen Bundesländer haben ihre eigenen Verbraucherzentralen. Diese Verbraucherzentralen werden vom Bund und von den jeweiligen Ländern finanziell unterstützt, also unter anderem auch mit Steuergeldern. Ihre Aufgaben liegen in der Information und der Beratung von Verbrauchern. Oft scheuen sich die Verbraucher, gegen große Unternehmen vorzugehen, da sie sich unterlegen fühlen und oft denken, gegen große Konzerne ohnehin ohne Chance zu sein. An dieser Stelle können sich die Verbraucherzentralen einschalten. Sie besitzen die Erlaubnis zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Das bedeutet, sie beraten und informieren die Verbraucher einerseits über ihre Rechte, helfen auf der anderen Seite auch dabei, diese Rechte gegenüber den Unternehmen durchzusetzen. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen. Einerseits können sich die Verbraucherzentralen mit den Unternehmen in Verbindung setzen und im Dialog versuchen, eine Einigung in der betreffenden Sache zu erzielen. Andererseits haben die Verbraucherzentralen auch die Möglichkeit, im Rahmen sogenannter Verbandsklagen gerichtlich gegen Unternehmen vorzugehen. Mit solchen Verbandsklagen können die Verbraucherzentralen stellvertretend für die Verbraucher unter anderem gegen unzulässige Vertragsklauseln vorgehen, aber auch gegen unlautere Werbung oder ähnliche Dinge, die nicht nur einen einzelnen Verbraucher betreffen, sondern in der Regel eine Vielzahl von Personen angehen. Vorteil davon ist, dass nicht jeder Verbraucher einzeln gegen solche Vertragsklauseln vorgehen muss, sondern die Belange vieler Verbraucher in einer einzigen Klage gesammelt werden.

Private Verbraucherschutzorganisationen

Neben den Verbraucherzentralen gibt es auch andere Organisationen, die sich dem Verbraucherschutz widmen. Diese Organisationen sind aber meist nur in der Beratung und der Information der Verbraucher tätig, ihnen steht also nicht die Möglichkeit der Verbandsklage zu. Zudem sind diese Organisationen nicht berechtigt, offizielle außergerichtliche juristische Beratung zu erteilen. Ihre Aufgaben beschränken sich also nur darauf, den Verbraucher zu informieren, welche Rechte ihm generell zustehen und welche Möglichkeiten er hat, diese Rechte durchzusetzen. Aber auch diese Informationen können oft schon helfen, wenn man sich in einer Streitigkeit mit einem Unternehmen befindet.

Wie unabhängig ist die Beratung durch die einzelnen Stellen?

Die Verbraucherzentralen der Länder werden durch Steuergelder finanziert, zudem ist die Beratung durch sie nicht kostenfrei. Die Beratungen sind gebührenpflichtig und dienen zusätzlich der Finanzierung der Arbeit. Die Verbraucherzentralen sind also nicht auf Spenden angewiesen, somit auch nicht von anderen Organisationen abhängig. Nach eigener Auffassung ist es die Pflicht der Verbraucherzentralen, die Verbraucher unabhängig und objektiv zu beraten.

Private Verbraucherschutzorganisationen informieren zwar oft auch kostenlos, sie erhalten jedoch keine Fördermittel aus Steuergeldern, sie sind also von Spenden abhängig, mit denen ihre Arbeit finanziert werden muss. Nicht selten ist es daher der Fall, dass auch große Unternehmen zu den Geldgebern solcher Organisationen gehören. Da liegt es natürlich auf der Hand, dass so die Unabhängigkeit der Organisation in Frage gestellt werden könnte. Jedoch kann man sich trotzdem zuerst auch bei solchen Organisationen über Verbraucherrechte informieren.

Braucht man jedoch Hilfe bei einem konkreten Problem, sollte man die Kosten einer Beratung bei der Verbraucherzentrale nicht scheuen. Die Gebühren, die dabei anfallen, sind immer noch weitaus geringer als die, die bei einer Konsultation eines Rechtsanwalts anfallen würden.

Wann sollte man einen Anwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Rechte beauftragen?

In manchen Fällen kommt man nicht um die Tatsache herum, dass doch ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss, die eigenen rechtlichen Interessen notfalls auch gerichtlich zu vertreten. Dies ist immer dann der Fall, wenn man ein individuelles Problem hat, von dem man nur selbst betroffen ist. In diesem Fall kann eine Verbraucherzentrale zwar auch beraten, jedoch ist bei einem individuellen Problem eine Verbandsklage ausgeschlossen, sodass man selbst tätig werden muss und als letzten Schritt den Weg zum Gericht gehen muss.

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